Zivilschutz © Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
Zivilschutz © Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
Hoch

FAQ

Muss ich einrücken, wenn ich ein Aufgebot erhalte?

Ja, und zwar auch, wenn ein Gesuch um Dienstverschiebung läuft und noch keine Antwort eingetroffen ist.

Was muss ich tun, wenn ich einrücken sollte und krank bin?

Sie müssen uns sofort ein Arztzeugnis zustellen. Dieses muss mit Datum des Einrückungstages – oder
früher datiert sein. Auf dem Arztzeugnis muss die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit
ersichtlich sein.

Was muss ich tun, wenn ich einrücken sollte und vorher einen Unfall erlitten habe?

Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich über Ihren Unfall. Sie müssen uns ein Arztzeugnis zustellen. Dieses muss mit Datum des Einrückungstages – oder früher datiert sein. Auf dem Arztzeugnis muss die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit ersichtlich sein.

Was geschieht, wenn ich einfach nicht einrücke?

Sie werden mit eingeschriebenem Brief zur Stellungnahme aufgefordert. War das Nichteinrücken berechtigt, wird nichts geschehen. War es unberechtigt, wird die Zivilschutzfachkommission darüber
befinden. Bei einem ersten Vergehen kann die Kommission ausnahmsweise einen Verweis aussprechen. Normalerweise werden Sie aber dem Richter gemeldet. Ohne Ihre Stellungnahme werden Sie dem Richter gemeldet.

Was geschieht, wenn ich den Dienst verschieben möchte?

Anfangs Dezember wird das definitive Diensttableau auf der Webseite aufgeschaltet. Dieses gilt als Voraufgebot. Sollten Sie dann eine Dienstverschiebung wünschen, kann diese telefonisch besprochen und meist auch geregelt werden. Das definitive Aufgebot erhalten Sie sechs Wochen vor dem Anlass. Eine
Dienstverschiebung ist zu diesem Zeitpunkt nur noch in ganz dringenden und wichtigen Fällen möglich. Dazu brauchen wir ein von Ihnen verfasstes Gesuch – mit Beilagen (z.B. des Arbeitgebers). Gesuche, die
später als zehn Arbeitstage vor Kursbeginn bei uns eintreffen, können nicht mehr behandelt werden.